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Wir sind ein gemeinnütziger Verein, der sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden erhält.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 250 Euro pro Jahr pro Person, für Familien 400 Euro.
Bankverbindung:
IBAN: AT78 2011 1839 5384 9900
BIC: GIBAATWWXXX
EmpfängerIn: MigrantInnenverein St. Marx
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Pulverturmgasse 4/2/R01
1090 Wien
Tel.: +43 (0) 1 641 81 45
Fax: +43 (0) 1 602 03 87
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
ZVR-Zahl 086506993
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ehem. RA Dr. Lennart Binder, juristische Beratung
Frau Hedwig Binder, Administration
Herr Jakob Binder, juristische Beratung und Begleitung
Herr Ah.Omid Rassoly, Beratung und Begleitung, Übersetzer für Englisch, Deutsch, Persian, Dari, Hindi, Urdu, Pashto
Frau Nahida Safi – Beratung und Begleitung, Übersetzerin für Paschto, Persisch, Dari, Russisch
Herr Stefan Kojetinsky, Beratung und Begleitung, Übersetzer für Deutsch, Englisch
Herr Evans EIGBIREMOLEN - Übersetzer für Englisch, Esan. Yoruba
Herr Mohammed Al-Abed, M.A., Beratung und Begleitung, Übersetzer für Arabisch, Englisch
Herr Rohullah HOSSEINI, Beratung und Begleitung, Übersetzer für Dari, Persisch
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Telefone: 0043 (0) 1 641 81 45
Telefax: 0043 (0) 602 03 87
Büro in Wien:
Pulverturmgasse 4/2/R01
1090 Wien
Eingang: Sobieskigasse 28-30
Öffentliche Verkehrsverbindungen:
U-Bahn:
Linie U6 Station Nußdorferstraße
Straßenbahn:
Linien 37/38 Station Canisiusgasse oder Nußdorferstraße/Gürtel
Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr: 13:00-18:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag geschlossen
Alle telefonischen Beratungen zu den Öffnungszeiten:
Allgemeine Beratung +43 (0) 1 641 81 45
Telefonische Beratung für ChinesInnen: +43 (0) 650 719 50 84
Telefonische Beratung für alle anderen AsiatInnen: +43 (0) 650 804 01 65
Telefonische Beratung für AfrikanerInnen: +43 (0) 650 234 69 92
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· Juristische Beratung und Begleitung im Asylverfahren.
· Berufungen gegen negative Asylbescheide, Verfahrenshilfeanträge.
· Persönliche Begleitung zu Einvernahmen beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl und zu Verhandlungen vor dem Bundesverwaltungsgericht, sowie vor dem Landesverwaltungsgericht.
· Betreuung in der Schubhaft, Schubhaftbeschwerden.
· Verständigung von Behördenterminen und Information über aktuellen Stand des Asylverfahrens.
· Persönliche Begleitung zu Einvernahmen wegen Niederlassung –und Staatsbürgschaftsanträgen.
· und vieles mehr